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Alles über den Freistellungsauftrag

Was ist ein Freistellungsauftrag?


Ein Freistellungsauftrag ist deine Erklärung an deine Bank, die es ihr erlaubt, Zinsen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei auszuzahlen. Der Freistellungsauftrag hilft dir, den Sparerpauschbetrag zu nutzen, bis zu dessen Höhe Kapitalerträge (wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne) von der Abgeltungssteuer befreit sind.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?


Für dich allein beträgt der Sparerpauschbetrag 801 Euro und für dich und deinen/deine Ehepartner/in oder eingetragene/n Lebenspartner/in zusammen 1.602 Euro pro Jahr.

Für weitere Fragen ist unten eine kleine FAQ.

 

Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns gerne!

  • Grundsätzlich kann man auf den Freistellungsauftrag verzichten. Der Nachteil ist, dass Steuern für Zinseinkommen dann sofort von der Bank abgeführt werden und erst mit der Steuererklärung zurückerstattet werden.

    Freistellungsauftrag trotz Steuererklärung

  • Du kannst einen Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank einreichen. Viele Banken bieten hierfür Formulare online an, die du ausfüllen und digital oder per Post einreichen kannst. Wichtig sind Angaben wie deine Steueridentifikationsnummer und der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen.

    Antrag stellen

  • Ein Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich für die Bankverbindung bei einem Kreditinstitut und nicht nur für ein einzelnes Konto. Das bedeutet, du kannst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten, der sich dann auf alle deine Kapitalerträge bezieht, die du bei dieser Bank erwirtschaftest. Diese Erträge können von verschiedenen Konten und Depots stammen, die du bei der Bank führst.

    Nur für jedes Institut

  • Ja, du kannst bei verschiedenen Banken Freistellungsaufträge einreichen. Allerdings darf die Summe aller deiner Freistellungsaufträge den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

    Mehrere Freibeträge bei mehreren Banken?

  • Wenn die Summe deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag übersteigt, kann es zu einer steuerlichen Nachforderung kommen. Es ist daher wichtig, dass du die Summe deiner Freistellungsaufträge im Blick behältst und gegebenenfalls anpasst.

    Nachforderung bei Überschreitung

  • Nein, einmal eingerichtete Freistellungsaufträge gelten in der Regel bis zu ihrem Widerruf oder bis zur Änderung der Höhe des Freibetrags. Es kann jedoch sinnvoll sein, deine Freistellungsaufträge regelmäßig zu überprüfen, besonders wenn sich deine finanzielle Situation ändert.

    Einmal reicht

  • Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, führt die Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge ab, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Du kannst dir jedoch über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

    Du zahlst mehr Steuern als du musst, kannst diese aber zurück holen

  • Nein, Freistellungsaufträge können nicht rückwirkend eingereicht werden. Sie gelten immer erst ab dem Datum der Einreichung für die Zukunft. Daher ist es empfehlenswert, den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzurichten.

    Nein

  • Ja, auch für Kinder können Freistellungsaufträge eingerichtet werden. Dies kann besonders bei Kindersparkonten sinnvoll sein, um die Kapitalerträge bis zu deren Sparerpauschbetrag steuerfrei zu halten.

    Ja

  • Es ist nicht zwingend erforderlich, sofort einen Freistellungsauftrag einzureichen, wenn du Fonds kaufst. Der Freistellungsauftrag wirkt sich vor allem auf die Besteuerung der Erträge aus, die deine Fonds erwirtschaften, wie zum Beispiel Dividenden oder Zinserträge, und nicht auf den Kauf der Fonds selbst.

    Erst bei Verkauf mit Gewinn notwendig

FAQ

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